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Gesetzentwurf passiert Kabinett: Verlängerung der Mietpreisbremse auf dem Weg – ohne Ausweitung

Verlängerung der Mietpreisbremse beschlossen – Ausweitung auf Neubauten vorerst vom Tisch

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beschlossen. Das Bundeskabinett brachte am Mittwoch den Entwurf auf den Weg, der zunächst keine Ausweitung auf Neubauten umfasst. Damit bleibt es weiterhin dabei, dass die Mietpreisbremse nur für bestehende Mietverhältnisse in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gilt.

Justizministerin Marco Buschmann (FDP) hatte bereits im Koalitionsvertrag einen Fortbestand der Mietpreisbremse angedeutet. Ursprünglich wurde auch über eine mögliche Ausweitung der Regelung auf Wohnungen diskutiert, die nach dem 1. Oktober 2014 bezugsfertig wurden. Dieser Punkt fand seinen Weg jedoch nicht in den endgültigen Gesetzestext. Laut Buschmann sei der Gedanke jedoch nicht völlig vom Tisch – in den kommenden Wochen und im parlamentarischen Verfahren will die Bundesregierung darüber erneut sprechen.

Die Mietpreisbremse wurde im Jahr 2015 eingeführt und sollte ursprünglich bis zum Ende des Jahres 2025 gelten. Sie legt fest, dass bei Wiedervermietung einer Wohnung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf – Ausnahmen gelten etwa für umfassend modernisierte oder neu errichtete Wohnungen. Die nun beschlossene Verlängerung bis Ende 2029 soll Mieterinnen und Mieter weiter entlasten und zur Stabilisierung der Wohnkosten beitragen.

Quelle: Haufe Online Redaktion, Originalbeitrag unter https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gesetzentwurf-mietpreisbremse-wird-nachgebessert_84342_472902.html
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