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Kürzere Nutzungsdauer: Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten

Das Bundesfinanzministerium plant eine bedeutende Änderung im Steuerrecht, die vor allem Immobilieneigentümer und Investoren betrifft: Künftig sollen strengere Anforderungen an Gutachten gelten, mit denen eine kürzere Nutzungsdauer von Gebäuden nachgewiesen werden kann. Auch bei der Aufteilung des Kaufpreises zwischen Gebäude und Grund und Boden sieht das Ministerium neue Hürden vor. Bislang konnten Eigentümer mithilfe von Sachverständigengutachten belegen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes geringer ist als die typisierten 33 Jahre. Das hatte positive Auswirkungen auf die AfA (Absetzung für Abnutzung), da damit höhere jährliche Abschreibungen möglich waren – ein steuerlicher Vorteil, der besonders für Kapitalanleger attraktiv ist. Künftig jedoch soll dies nur noch unter sehr engen Bedingungen und mit erhöhtem Nachweisaufwand möglich sein. Die Immobilienwirtschaft reagiert mit Kritik: Die geplanten Beschränkungen würden die Praxis erschweren, wirtschaftlich realistische Abschreibungen vorzunehmen, und Investitionen in den Immobilienmarkt unattraktiver machen. Vor allem Sachverständige und Steuerberater sehen den Vorstoß als Eingriff in etablierte Beurteilungsstandards und befürchten negative Folgen für den Markt.

Quelle: „Kürzere Nutzungsdauer: Bundesfinanzministerium plant Beschränkung bei Gutachten“, Haufe Online Redaktion vom 02.02.2024. Rechteinhaber: © Haufe Online Redaktion – https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/kuerzere-nutzungsdauer-nachweis-gutachten-sachverstaendige_84342_658794.html.