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Miethöhe: Bundestag berät über Verlängerung der Mietpreisbremse

Bundestag berät über Verlängerung der Mietpreisbremse

Die Diskussion um bezahlbaren Wohnraum in Deutschland geht in die nächste Runde: Der Bundestag beschäftigt sich aktuell mit einem Gesetzentwurf zur Verlängerung der bestehenden Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029. Das Vorhaben soll Mieter weiterhin davor schützen, dass ihre Wohnungsmieten im Zuge von Neuvermietungen stark steigen. Die ursprünglich im Koalitionsvertrag angedachte Ausweitung der Mietpreisbremse auf neuere und sanierte Gebäude ist in dem aktuellen Gesetzentwurf allerdings nicht mehr enthalten. Dennoch kündigte Bundesjustizministerin Marco Buschmann (FDP) an, dass dieses Thema nochmals in die politische Diskussion eingebracht werden solle.

Die Mietpreisbremse wurde erstmals 2015 eingeführt und ist eines der zentralen Instrumente der Bundesregierung, um dem angespannten Wohnungsmarkt in vielen deutschen Großstädten entgegenzuwirken. In besonders angespannten Wohnungsmärkten dürfen Vermieter bei Neuvermietungen in der Regel nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen. Kritiker halten die Wirkung der Regelung für begrenzt, während Befürworter sie als essenzielles Werkzeug sehen, um Wohnraum in Ballungszentren bezahlbar zu halten.

Mit der geplanten Verlängerung um weitere vier Jahre reagiert die Bundesregierung auf die anhaltende Wohnungsnot und den politischen Druck, insbesondere aus den Reihen der SPD und der Grünen. Ob es darüber hinaus zu weitergehenden Reformen, etwa einer Einbeziehung energetisch sanierter oder neu errichteter Gebäude kommt, bleibt weiterhin offen.

Quelle: Haufe Online Redaktion, „Gesetzentwurf: Mietpreisbremse wird nachgebessert“, veröffentlicht unter https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/gesetzentwurf-mietpreisbremse-wird-nachgebessert_84342_472902.html. Rechteinhaber: © Haufe Online Redaktion.

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